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Kraftwagen bis 8 Sitzplätze und max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Es stehen Schulungsfahrzeuge mit Gangschaltung zur Verfügung.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse "AM", "L"
Grundunterricht:
12 x 90 min.
6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Spezifischer Unterricht:
2 x 90 min.
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
(Kombination max. 4250 kg)
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse "AM", "L"
Die Ausbildung beträgt 7 Std. und ist wie folgt untergliedert :
Teil 1 Theoretische Schulung
Dauer mindestens 2,5 Std. ( 150 Min. )
Teil 2 Praktischer Übungsstoff
Dauer mindestens 3,5 Std. ( 210 Min. )
Teil 3 Fahrpraktische Übungen
Dauer mindestens 1 Std. ( 60 Min. )
BEMERKUNGEN:
Bei FE-Antragstellung der Kl.B mit gleichzeitiger Zuteilung der Schlüsselzahl 96 ist die theoretische Schulung mit der Theorieausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Kl. B abgegolten !
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse „B“ mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse "B", "B96"
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
3 x 45 min. Überlandfahrt
1 x 45 min. Autobahn
1 x 45 min. Nachtfahrt
Ab einem Alter von 16 1/2 Jahren kann man sich seit 01.09.2005 in einer Fahrschule anmelden. Die Antragsstellung erfolgt persönlich bei einer Fahrerlaubnisbehörde des Landrasamtes Traunstein. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kann die Ausbildung in einer Fahrschule beginnen.
Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die Theorieprüfung und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält eine Prüfbescheinigung. Dieses Papier gilt außer in Deutschland auch in Österreich. Ab dem 18. Lebensjahr wird der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
Die Probezeit beginnt sofort mit der Erteilung der Fahrerlaubnis (der Prüfbescheinigung).
Mindestalter: 17 Jahre
Einschluss: Klasse "AM", "L"
Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein. Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder Berater mitfahren. Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
Grundunterricht:
12 x 90 min.
6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Spezifischer Unterricht:
2 x 90 min.
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt
KFZ bis 3,5 t (wie Klasse B)
Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeug
plus mind. 10 Stunden Schulung auf Schaltgetriebe mit Fahrprobe
!!ACHTUNG!!
Wer zu einem späteren Zeitpunkt die Erweiterung auf BE, C1E, CE und DE beantragt, der darf diese Klasse nur mit Automatikgetriebe fahren.
Die Klasse B197 wird in unserer Fahrschule nicht angeboten.
Bei uns werden die Fahrschüler auf Schaltgetriebe ausgebildet. Somit stehen jedem Fahrschüler uneingeschränkt alle Möglichkeiten offen.
Mit der Prüfung auf Schaltgetriebe darfst du OHNE Einschränkung Schaltgetriebe U N D Automatikgetriebe fahren.
Weiterer Vorteil:
Du kannst Dich auf ein Fahrzeug und einen Fahrlehrer einstellen und hast keinen Wechsel während Deiner Ausbildung.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Wahl des Antriebs KEINEN Einfluss auf das Prüfungsergebnis hat!! Im Gegenteil: Von Anfang an sicher gelernt und angewandt, bietet die Ausbildung auf Schaltgetriebe fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten für Deine Fahrpraxis während Deiner Prüfung und im späteren Alltag.
Fahrschule und MPU-Beratung
Günther Mosinger
Zwieselstraße 2b
83334 Inzell
Telefon: +49 171 172 45 53
E-mail: Mail
UID: DE16325260320
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Traunstein / Fahrerlaubnisbehörde
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