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Motorräder der Klasse A1, Leichtkraftrad bis 125 ccm, 15 PS
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz Klasse B seit mind. 5 Jahren (durchgehend)
4 x 90 min.
5 x 90 min.
!!ACHTUNG!!
Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland!
1. Krafträder mit oder ohne Beiwagen ohne Begrenzungen.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50ccm, über 15 KW
Mindestalter:
24 Jahre bei Direktzugang
20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz Kl. A2
21 Jahre dreirädrige KFZ über 15 KW
Einschluss: Klasse AM, A1 und A2
Grundunterricht:
12 x 90 min.
6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Spezifischer Unterricht:
4 x 90 min.
BEMERKUNGEN:
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt
Sonderfahrten mit Vorbesitz Kl.A1 oder Klasse 3 erteilt vor 01.04.1980 oder Kl. A2 unter 2 Jahre :
3 x 45 min. Überlandfahrt
2 x 45 min. Autobahn
1 x 45 min. Nachtfahrt
Sonderfahrten mit Vorbesitzt Kl. A2 über 2 Jahre:
Anzahl nicht festgelegt
Bei zwei Jahren Vorbesitz Kl. A2 lediglich praktische Prüfung!
Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW (48 PS) Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse AM und A1
Grundunterricht:
12 x 90 min.
6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Spezifischer Unterricht:
4 x 90 min.
BEMERKUNGEN:
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt
Sonderfahrten mit Vorbesitzt Kl.A1 unter 2 Jahre
3 x 45 min. Überlandfahrt
2 x 45 min. Autobahn
1 x 45 min. Nachtfahrt
Sonderfahrten mit Vorbesitzt Kl. A1 über 2 Jahre oder
Kl. 3 erteilt vor 01.04.1980
Anzahl nicht festgelegt
Bei zwei Jahren Vorbesitzt Kl. A1 lediglich praktische Prüfung!
1. Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125ccm, bis 11kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45km/h, über 50ccm, bis 15kW
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM
Grundunterricht:
12 x 90 min.
6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Spezifischer Unterricht:
4 x 90 min.
BEMERKUNGEN:
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45 km/h, bis 50ccm (Verbrennungsmotor), bis 4kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h, bis 50ccm (Verbrennungsmotor), bis 4kW (Elektromotor)
Mindestalter: 15 Jahre
Grundunterricht:
12 x 90 min.
6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Spezifischer Unterricht:
2 x 90 min.
BEMERKUNGEN:
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten sind nicht erforderlich.
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und nicht mehr als 50ccm Hubraum.
Mindestalter: 15 Jahre
Grundunterricht:
12 x 90 min.
6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Spezifischer Unterricht:
2 x 90 min.
BEMERKUNGEN:
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.
Sonderfahrten sind nicht erforderlich.
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
Lisa B., 17 Jahre
Fahrschule und MPU-Beratung
Günther Mosinger
Zwieselstraße 2b
83334 Inzell
Telefon: +49 171 172 45 53
E-mail: Mail
UID: DE16325260320
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Traunstein / Fahrerlaubnisbehörde
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